Bestellung

Lieferbedingungen

  1. Der Lieferant verpflichtet sich, den in der Bestellung vereinbarten Fertigstellungstermin einzuhalten.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung der in der Bestellung angegebenen Waren anzunehmen. Im Falle der Stornierung der Bestellung ist eine Stornogebühr von 30 % des Kaufpreises vom Käufer zu bezahlen.
  3. Eine Anzahlung von 50 % vom Kaufpreis ist bei Abschluss der Bestellung fällig. Das Übergabedatum wird vom Zeitpunkt des Eingangs der Anzahlung beim Lieferanten berechnet. Eine Änderung der Bestellung kann nur persönlich oder schriftlich (per Fax oder E-Mail) vorgenommen werden. Der neue Termin der Fertigstellung wird vom Lieferanten mitgeteilt.
  4. Die Lieferung gilt als durchgeführt, wenn die Ware an den Kunden oder die den Transport durchführende Person übergeben wird. Wenn die Ware persönlich übergeben wird, gilt die Lieferung als durchgeführt, wenn der Auftragnehmer die Ware dem Auftraggeber übergibt.
  5. Der Lieferant wird den Kunden über die Fertigstellung der Bestellung telefonisch oder schriftlich benachrichtigen.
  6. Bei Lieferung der Ware wird der Lieferant das Datum der Lieferung der Waren mit dem Kunden vereinbaren. Im Falle der Abwesenheit des Kunden zum vereinbarten Liefertermin ist der Lieferant berechtigt, dem Kunden die Kosten der nicht erfolgten Lieferung zu verrechnen.
  7. Der Kunde verpflichtet sich zur Vereinbarung eines Liefertermins bzw. der Abholung der bestellten Ware innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Mitteilung über die Fertigstellung der Bestellung.
  8. Bei Lieferung der Ware hat der Kunde die Kopie des Bestellscheins, die Zahlungsbestätigung sowie die Bestellbestätigung vorzuweisen. Die ordentliche Übernahme der Bestellung wird vom Kunden mit seiner Unterschrift auf der Bestellung/Lieferschein bestätigt werden.
  9. Die Übergabe der Ware an den Kunden erfolgt erst nach der vollständigen Bezahlung. Bei Bezahlung durch Überweisung erfolgt die Übergabe der Ware erst nach vollständigem Eingang des Kaufbetrages auf dem Konto des Lieferanten.
  10. Bei Ratenzahlung bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum des Lieferanten, während dieser Zeit haftet der Kunde für Beschädigungen, Zerstörung oder Verlust der Ware. Im Falle des Scheiterns der Bestellung aufgrund Nichtzahlung oder nicht vollständiger Bezahlung durch den Kunden behält sich der Verkäufer das Recht vor, die bereits gelieferte Ware auf Kosten des Käufers abholen und zurücktranportieren zu lassen.
  11. Wenn der Lieferant im Garantieschein nichts anders bestimmt, ist die Gewähr 60 Monate ab dem Tag der Lieferung/Abholung.
  12. Der Kunde ist verpflichtet, den Lieferanten über Mängel der gelieferten Produkte ohne Verzögerung zu informieren und muss ihm ermöglichen, die zurückgenommenen Waren zu prüfen
  13. Der Kunde ist verpflichtet, die mangelnde Vollständigkeit bzw. das Fehlen von bestellten Waren binnen drei Tagen ab Übernahme der Ware bekanntzugeben.